Ihre Verkehrsdelikte werden zentral beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg registriert und nach dem Punktesystem bewertet.

 

Die Flensburger Verkehrszentralregisterauskunft, die Sie schiftlich vom Kraftfahrtbundesamt erhalten, ist häufig nicht sehr verständlich und zumeist sehr unübersichtlich. Wir infomieren Sie gerne über Ihre Einträge, den Tilgungszeitpunkt, sowie zu Möglichkeiten zum Punkteabbau. Wir stehen nicht in Verbindung mit dem Kraftfahrbundesamt. Für unsere anwaltliche Leistung, also für die Erläuterungen zu den Einträgen, zum Tilgungszeitpunkt und zu etwaigen Abbau- und Tilgungsmöglichkeiten und - sofern gewünscht -  die Überprüfung der formalen Rechtmäßigkeit der Eintragungen berechnen wir einen im Voraus zu entrichtenden Betrag von 49,00 EUR (inkl. 19% MwSt).

 

Die Zahlungsinformationen erhalten Sie nach Absenden des Formulars. Sie erhalten ferner im Anschluss eine Bestätigungsnachricht per eMail mit allen relevanten Daten. Erfahrungsgemäß liegt die Auskunft nach ca. 5 - 10 Werktagen vor. In Einzelfällen kann es jedoch auch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. 

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Hier finden Sie die Widerrufsbelehrung.

 

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Bei 1 - 8 Punkt(en), kann man einmal innerhalb von fünf Jahren 4 Punkte abbauen, wenn man freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer besucht.

Bei 9 - 13 Punkten kann man einmal innerhalb von fünf Jahren 2 Punkte abbauen, wenn man freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer besucht.

Bei 8 - 13 Punkten muss die Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheininhaber so früh wie möglich informieren und verwarnen und ihn auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer hinweisen.

Bei 14 - 17 Punkten erfolgt eine Anordnung der Behörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer innerhalb einer vorgegebenen Frist. Es werden jedoch dafür keine Punkte erlassen.

Bei 18 Punkten muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Eine Neuerteilung darf frühestens nach einer Wartefrist von 6 Monaten erfolgen.